Der Bezirksgerichtshof Krasnodar hat am Mittwoch das Verbot der Koranübersetzung des Aserischen Predigers Elmir Kuliyev für ungültig erklärt. Damit revidierte das Gericht das Urteil des Gerichtes von Novorossiysk. Dieses hatte im Oktober die Übersetzung mit dem Titel „Die Bedeutung des Korans“ mit Verweis auf Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuches als volksverhetzend eingestuft. Der Artikel richtet sich gegen „Anstachelung zu nationalem, rassischem oder religiösen Hass“.
Nach Berichten der russischen Nichtregierungsorganisation SOVA begründete das Gericht das Verbot mit der Behauptung, es enthalte unter anderem „Aussagen, die eine feindselige Aktion einer Gruppe von Menschen gegen andere Menschen (insbesondere Nicht-Muslime) auf religiöser Basis gutheißen“.
Das Buch beinhaltete nach Angaben von Worldbulletin Schriften klassischer islamischer Prediger wie Imam al-Ghazali und Ibn Hisham, aber auch türkischer Theologen wie Fethullah Gülen (mehr hier).
Die Moskau Times zitiert Rushan Abbyasov, den Vorsitzender des Mufti-Rates von Russland: „Dieses Bezirksgerichtshof war nicht befugt, eine Entscheidung nur zur Anstiftung einer breiten Reaktion zu treffen.“
Auch der Politologe Alexander Verchowski glaubte von Anfang an nicht an eine langfristige Gültigkeit des Verbots: „Diese Entscheidung [des Gerichtes von Novorossiysk zur Bannung, A. d. Red.] wurde von einem niederem Gericht mit zweifelhaften Kompetenzen getroffen.“
In Russland hat das Verbot von extremistischen Schriften durch ein Regionalgericht automatisch bundesweite Wirkung.
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