Der Machtanspruch des russischen Staates dehnt sich nun auch auf den Bankensektor aus (erst kürzlich wurden ausländische NGOs massiv angegangen – mehr hier). Um künftig möglichst auch die Kontrolle über ausländische Banken im Land zu haben, zieht die russische Staatsduma derzeit in Erwägung, die einfache Gründung von Filialen nicht mehr zu gestatten. Denn diese unterliegen, im Gegensatz zu entsprechenden Tochtergesellschaften, nicht der russischen Gerichtsbarkeit.
Bisher ist nur das Kapital ausländischer Banken limitiert
Einfache Filialen, so berichten die russischen Medien, würden derzeit nicht voll von russischen Regulatoren kontrolliert. Sie müssen nichts an russische Rücklagenfonds abführen oder Erklärungen an die russische Zentralbank nach internationalen oder russischen Rechnungslegungsstandards liefern. Nun sind die russischen Behörden der Ansicht, dass solche “Privilegien” wie sie es nennen, der Wettbewerbsfähigkeit der russischen Banken schaden könnte. Denn die aktuelle russische Gesetzgebung begnügt sich im Augenblick lediglich mit einer Limitierung der Teilnahme ausländischen Kapitals am russischen Bankensektor.
Die neue Gesetzgebung, so heißt es weiter, sehe nun vor, das Wort “Zweigstelle” aus dem russischen Bankensystem zu streichen. Zudem soll die Phrase “Zweigstellen ausländischer Banken” aus Artikeln entfernt werden, die die Registrierung von Kreditgebern mit ausländischem Kapital betreffen. Die Regierung hat den Gesetzentwurf im Einklang mit Russlands Beitritt zur Welthandelsorganisation vorbereitet.
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